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Akustik-Signalgeber sind lt. DIN 32981 Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte an Straßenverkehrs-Signalanlagen. Sie ermöglichen es den Blinden oder Sehbehinderten, sich anhand von akustischen Signalen oder Vibrationsflächen an Kreuzungen und Überwegen, zu orientieren. Akustiksignalgeber sind in den 60er Jahren in Deutschland eingeführt worden. Zuerst wurde nur bei einem Fußgänger-Grün-Signal ein akustisches Signal abgegeben. Später kam dann bei einem Rot-Signal ein weiteres hinzu. Das Problem, dem sich Sehbehinderte in Deutschland gegenüber sahen war, dass die Freigabe- und Sperrsignale in den Städten unterschiedlich ausgeführt waren. In Hamburg führte man 1980 das Telefonfreizeichen als Freigabe (Grün) und das Besetztzeichen als Sperrsignal (Rot) ein. Diese Signalkombination wurde bis Anfang 2004 beibehalten. Mit der DIN 32981, Ausgabedatum: 2002-11, wurde eine Vereinheitlichung der Signale in Deutschland geschaffen und damit eine Erleichterung für Blinde und Sehbehinderte. (Hörprobe aus der nächsten Seite) Die heutigen Akustiksignalgeber geben zwei unterschiedliche Signale ab, zur Orientierung und bei der Freigabe des Übergangs d.h. gleichzeitig zum Grün- Signal für Fußgänger.
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Akustik-Signalgeber
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Sep. 1964 Hamburger Abendblatt
Aug. 1972 Hamburger Abendblatt
Blindensignal in Wien