streetlight - Hamburg Hamburger Leuchten
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Hamburger Beleuchtung 1929
Die Bogenlampen verlieren für die Beleuchtung an Bedeutung. Der Wartungsaufwand und die Betriebskosten sind zu hoch durch das ständige Wechseln der Kohlestäbe, im Vergleich zu den Glühlampen. Die Bogenlampen werden demontiert und neue Leuchten für den Einsatz von Glühlampen montiert. Vereinbarung zwischen der Finanzdeputation und der HEW vom 18. Nov. 1929 über die Anleuchtung des Rathauses und der Hauptkirchen in Hamburg. “Die HEW übernehmen es, die Einrichtungen zu schaffen und zu erhalten, die für die Anleuchtung des Rathauses, der Michaeliskirche, der Petri- und der Jakobi- Kirche erforderlich sind. Es sollen beim Rathaus die Vorderfront und der Turm, dagegen bei den Kirchen nur die Türme angeleuchtet werden. Von den Anlagekosten übernimmt der Staat einen Betrag von 20.000 RM. Die Kosten für Bedienung, Instandhaltung und Lampenersatz vom Staat in gleicher Weise getragen, wie die Kosten für die öffentliche Straßenbeleuchtung, d.h. unter Ansatz der den HEW nachweisliche entstandenen Unkosten. Für die Zulassung der Anlagen auf den Dächern von Privatgrundstücken werden zur Zeit Entschädigungen nicht gezahlt. Bis zu einer jährlichen Benutzungsdauer von 500 Stunden für jedes der vier Gebäude übernehmen die HEW die Stromkosten.” (Quelle: Licht für Hamburg 100 Jahre ÖB)
1929
Animation Okt. 1929 von der HEW ÖB eingesetzte Amaturen
Mönckebergstraße - neue Spannseilamatur weiter weiter Zeittafel Zeittafel zurück zurück 1928 - Benachrichtigungskarte der HEW