Hamburger Beleuchtung 1898
auch die Vergütung für die Privatlaternen, wie dies übrigens ganz allgemein in
allen anderen deutschen Städten geschieht, auf einen dem Thatsächlichen durch
dieselben verursachten Aufwand entsprechenden Satz zu erhöhen, nämlich: auf
jährlich 47 Mk. Für eine Privatlaterne mit dem bisherigen Schnittbrenner, für
zwei den doppelten Betrag, auf jährlich 60 Mk. Für eine einzelne
Glühlichtlaterne unter der Voraussetzung, daß dieselbe die ganze Nacht
durchbrennt, und daß das öffentliche Beleuchtungswesen auch die Unterhaltung
der Glühkörper übernimmt, auf jährlich100 Mk. Für zwei desgleichen unter der
Voraussetzung daß die eine um 11 ¼ Uhr Nachts verlöscht.
Die Aufstellung der um 2400 Stück zu vermehrenden öffentlichen Laternen soll
so disponiert werden, daß auf die aufgestellten Privatlaternen Rücksicht
genommen wird. Für die wichtigen Straßenzüge sollen Laternen mit
Doppelbrennern zur Verwendung kommen.
Außerdem wird vorgeschlagen, die elektrischen Beleuchtung auf die Anzahl
verkehrsreicher Straßen der Stadt auszudehnen, und zwar nach dem Vorbild von
München, in welchem durch über die Mitte der Straße in 10 Meter Höhe
aufgehängte Bogenlaternen eine überaus glänzende Beleuchtung eingeführt ist.
Es sind für diese Beleuchtung im wesentlichen in Aussicht genommen
Steinstraße, Rathhausstraße, Hermannstraße, der Straßenzug Bergstraße =
Brandstwieten, Großer Burstah, Graskeller, Stadthausbrücke bis zu den Großen
Beleichen, Alter Wall, Neuer Wall, Königsstraße, Gerhofstraße,
Dammthorstraße. In den mit elektrischer Beleuchtung zu versehenden Straßen