streetlight - Hamburg Hamburger Leuchten
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Hamburger Beleuchtung 1898
auch die Vergütung für die Privatlaternen, wie dies übrigens ganz allgemein in allen anderen deutschen Städten geschieht, auf einen dem Thatsächlichen durch dieselben verursachten Aufwand entsprechenden Satz zu erhöhen, nämlich: auf jährlich 47 Mk. Für eine Privatlaterne mit dem bisherigen Schnittbrenner, für zwei den doppelten Betrag, auf jährlich 60 Mk. Für eine einzelne Glühlichtlaterne unter der Voraussetzung, daß dieselbe die ganze Nacht durchbrennt, und daß das öffentliche Beleuchtungswesen auch die Unterhaltung der Glühkörper übernimmt, auf jährlich100 Mk. Für zwei desgleichen unter der Voraussetzung daß die eine um 11 ¼ Uhr Nachts verlöscht. Die Aufstellung der um 2400 Stück zu vermehrenden öffentlichen Laternen soll so disponiert werden, daß auf die aufgestellten Privatlaternen Rücksicht genommen wird. Für die wichtigen Straßenzüge sollen Laternen mit Doppelbrennern zur Verwendung kommen. Außerdem wird vorgeschlagen, die elektrischen Beleuchtung auf die Anzahl verkehrsreicher Straßen der Stadt auszudehnen, und zwar nach dem Vorbild von München, in welchem durch über die Mitte der Straße in 10 Meter Höhe aufgehängte Bogenlaternen eine überaus glänzende Beleuchtung eingeführt ist. Es sind für diese Beleuchtung im wesentlichen in Aussicht genommen Steinstraße, Rathhausstraße, Hermannstraße, der Straßenzug Bergstraße = Brandstwieten, Großer Burstah, Graskeller, Stadthausbrücke bis zu den Großen Beleichen, Alter Wall, Neuer Wall, Königsstraße, Gerhofstraße, Dammthorstraße. In den mit elektrischer Beleuchtung zu versehenden Straßen
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