Hamburger Beleuchtung 1898
eines jährlichen Gasverbrauchs von 310 cbm a 10 Pfg. rund Mk. 30 dem
Privaten berechnet, dabei aber für die Kosten der Bedienung durch den
öffentlichen Lampenwärter, die sich im jährlichen Durchschnitt auf mehr als
Mk. 17 für die Laterne stellen, nichts in Anlaß gebracht und außerdem noch die
fernere Vergünstigung gewährt, daß für zwei an einer Grundstücksgrenze
aufgestellten Laternen nur der, wie bemerkt, ohnehin ungenügende Preis für
eine verlangt wird. Von den rund 28 000 Laternen, welche der
Straßenbeleuchtung im gesammten Beleuchtungsgebiet der Hamburgischen
Gaswerke dienen, sind nur 13 200 öffentliche Laternen, die übrigen 14 900
oder, wenn man die hier eingeschlossenen 3350 Laternen in Privat-Höfen und -
Gängen in Abzug bringt, 11 550 Privatlaternen, die gleichzeitig der
Beleuchtung der Eingänge in die Privatgrundstücke und der Beleuchtung der
öffentlichen Straßen dienen. Nach Berechnungen der Direktion des
Beleuchtungswesen beläuft sich der durch die jetzt von den
Grundeigenthümern gezahlten Beiträge nicht gedeckte Theil der staatsseitig für
die Privatlaternen aufgewandten Kosten für die erwähnten 11 550
Privatlaternen auf jährlich rund Mk. 428 000, während bei allgemeiner
Einführung der Glühlichtbeleuchtung es nur einer Vermehrung der öffentlichen
Laternen um 2400, mit einem den erwähnten Betrag weitaus nicht erreichenden
Aufwand für die jährlichen Betriebskosten bedürfen würde, um unter Verzicht
auf das von den Privatlaternen in die Straßen fallende Licht eine gleichmäßige,
mehr als ausreichende Beleuchtung unserer Straßen zu bewirken. Es ist deshalb
in Aussicht genommen, mit der verbesserten Straßenbeleuchtung gleichzeitig