streetlight - Hamburg Hamburger Leuchten
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Hamburger Beleuchtung 1898
eines jährlichen Gasverbrauchs von 310 cbm a 10 Pfg. rund Mk. 30 dem Privaten berechnet, dabei aber für die Kosten der Bedienung durch den öffentlichen Lampenwärter, die sich im jährlichen Durchschnitt auf mehr als Mk. 17 für die Laterne stellen, nichts in Anlaß gebracht und außerdem noch die fernere Vergünstigung gewährt, daß für zwei an einer Grundstücksgrenze aufgestellten Laternen nur der, wie bemerkt, ohnehin ungenügende Preis für eine verlangt wird. Von den rund 28 000 Laternen, welche der Straßenbeleuchtung im gesammten Beleuchtungsgebiet der Hamburgischen Gaswerke dienen, sind nur 13 200 öffentliche Laternen, die übrigen 14 900 oder, wenn man die hier eingeschlossenen 3350 Laternen in Privat-Höfen und - Gängen in Abzug bringt, 11 550 Privatlaternen, die gleichzeitig der Beleuchtung der Eingänge in die Privatgrundstücke und der Beleuchtung der öffentlichen Straßen dienen. Nach Berechnungen der Direktion des Beleuchtungswesen beläuft sich der durch die jetzt von den Grundeigenthümern gezahlten Beiträge nicht gedeckte Theil der staatsseitig für die Privatlaternen aufgewandten Kosten für die erwähnten 11 550 Privatlaternen auf jährlich rund Mk. 428 000, während bei allgemeiner Einführung der Glühlichtbeleuchtung es nur einer Vermehrung der öffentlichen Laternen um 2400, mit einem den erwähnten Betrag weitaus nicht erreichenden Aufwand für die jährlichen Betriebskosten bedürfen würde, um unter Verzicht auf das von den Privatlaternen in die Straßen fallende Licht eine gleichmäßige, mehr als ausreichende Beleuchtung unserer Straßen zu bewirken. Es ist deshalb in Aussicht genommen, mit der verbesserten Straßenbeleuchtung gleichzeitig
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