Hamburger Beleuchtung 1954
Am 28. Oktober nimmt der Baurat Kaemmerer von der Baubehörde/Tiefbauamt
im Hamburger Abendblatt Stellung zur Beleuchtungssituation in Hamburg.
Hamburg bei Nacht
An der Straßenbeleuchtung in Hamburg ist in letzter Zeit verschiedentlich Kritik
geübt worden. Hierzu bemerken Wir, daß die Wiederinbetriebnahme der
Beleuchtung im Vorkriegsumfang leider zur Zeit nicht möglich ist, da der größte
Teil der alten Leuchten im Kriege zerstört wurde oder infolge Überalterung
abgängig ist. Diese alte Vorkriegsbeleuchtung War aber in erster Linie den
Bedürfnissen des Fußgängerverkehrs angepaßt und bot auch bei doppelseitiger
Aufstellung keine befriedigende Ausleuchtung des Fahrweges. Die Ausleuchtung
des Fahrweges ist aber nicht nur für den Kraftfahrer von Bedeutung, sondern
auch für den Fußgänger, da die unabgeblendeten Scheinwerfer ihn bei
überschreiten der Fahrbahn erheblich gefährden. Es muß daher beim Neubau der
Straßenbeleuchtung in erster Linie die Fahrbahn eine ausreichende
Beleuchtungsstärke erhalten, damit der Kraftfahrer seine Scheinwerfer
abblendet. Deshalb Wird angestrebt, die Leuchten so zu setzen, daß sie über der
Fahrbahn liegen. Das erfordert eine weite Mastausladung nach der
Fahrbahnseite hin. Diese große Ausladung ist auch deshalb dringend
erforderlich, weil sich in Vielen Wohnstraßen ein alter Baumbestand befindet, der
die alte Straßenbeleuchtung mit aufgesetzten Leuchten oder Hängeleuchten
geringerer Ausladung stark beeinträchtigt. Dies sind die Gründe, die zur
Entwicklung des neuen Hamburger Lichtmastes und der Gasreihenleuchten
geführt haben. Zugegeben wird, daß die Beleuchtung noch nicht in allen Straßen
befriedigend ist. Die Haushaltslage zwingt dazu, die Neuaufstellung von
Leuchten zunächst mit Abständen von 60 m (statt der normalen Abstände von
etwa 30 m) vorzunehmen. Nur in Straßen von besonderer Verkehrsbedeutung
wird schon jetzt die Beleuchtung mit Abständen von etwa 30 m durchgeführt.
1954