streetlight - Hamburg Hamburger Leuchten
Home Home Intern. Zeittafel Intern. Zeittafel Geschichte FHH Geschichte FHH Leuchten Leuchten Maste Maste Fahrzeuge Fahrzeuge Quellen Quellen Impressum Impressum
Hamburger Beleuchtung 1954
weiter weiter Zeittafel Zeittafel zurück zurück
Am 28. Oktober nimmt der Baurat Kaemmerer von der Baubehörde/Tiefbauamt im Hamburger Abendblatt Stellung zur Beleuchtungssituation in Hamburg. Hamburg bei Nacht An der Straßenbeleuchtung in Hamburg ist in letzter Zeit verschiedentlich Kritik geübt worden. Hierzu bemerken Wir, daß die Wiederinbetriebnahme der Beleuchtung im Vorkriegsumfang leider zur Zeit nicht möglich ist, da der größte Teil der alten Leuchten im Kriege zerstört wurde oder infolge Überalterung abgängig ist. Diese alte Vorkriegsbeleuchtung War aber in erster Linie den Bedürfnissen des Fußgängerverkehrs angepaßt und bot auch bei doppelseitiger Aufstellung keine befriedigende Ausleuchtung des Fahrweges. Die Ausleuchtung des Fahrweges ist aber nicht nur für den Kraftfahrer von Bedeutung, sondern auch für den Fußgänger, da die unabgeblendeten Scheinwerfer ihn bei überschreiten der Fahrbahn erheblich gefährden. Es muß daher beim Neubau der Straßenbeleuchtung in erster Linie die Fahrbahn eine ausreichende Beleuchtungsstärke erhalten, damit der Kraftfahrer seine Scheinwerfer abblendet. Deshalb Wird angestrebt, die Leuchten so zu setzen, daß sie über der Fahrbahn liegen. Das erfordert eine weite Mastausladung nach der Fahrbahnseite hin. Diese große Ausladung ist auch deshalb dringend erforderlich, weil sich in Vielen Wohnstraßen ein alter Baumbestand befindet, der die alte Straßenbeleuchtung mit aufgesetzten Leuchten oder Hängeleuchten geringerer Ausladung stark beeinträchtigt. Dies sind die Gründe, die zur Entwicklung des neuen Hamburger Lichtmastes und der Gasreihenleuchten geführt haben. Zugegeben wird, daß die Beleuchtung noch nicht in allen Straßen befriedigend ist. Die Haushaltslage zwingt dazu, die Neuaufstellung von Leuchten zunächst mit Abständen von 60 m (statt der normalen Abstände von etwa 30 m) vorzunehmen. Nur in Straßen von besonderer Verkehrsbedeutung wird schon jetzt die Beleuchtung mit Abständen von etwa 30 m durchgeführt.
1954