Es gibt Normen und Richtlinien für die Auslegung der Beleuchtung von Verkehrsflä-chen. 2003 ist Europaweit die DIN EN 13201, Teil 1 bis 4 eingeführt worden, in der ein einheitlicher Beleuchtungsstandard beschrieben wird.Teil 1: Auswahl der BeleuchtungsklassenTeil 2: GütemerkmaleTeil 3: Berechnung der GütemerkmaleTeil 4: Messung der GütemerkmaleDennoch kann jede Stadt selbst entscheiden, wie sie ihre Straßen beleuchten will. Durch die heutige hohe Verschuldung der Städte und Kommunen wird meist bei Beleuchtung zuerst gespart. Größere Dunkelzonen entstanden durch die Vergrößerung der Mastabstände. Der Spareffekt ist sofort für jeden Bürger sichtbar, geht aber zulasten der Sicherheit und der Qualität der Beleuchtung. 2017 lag der Anteil der Stromkosten für die Straßenbeleuchtung in Hamburg bei ca. 5,6 Millionen EUR am Gesamthaushaltsvolumen von 13.000 Millionen EUR. Das ent-spricht etwa 0,043 % und ergibt etwa 3,10 EUR pro Einwohner und Jahr. Hierin sind keine Wartungs-, Neubau- und Personalkosten enthalten.Der Energiebedarf heute liegt bei ca. 235 kWh je Leuchte gegenüber 291 kWh je Leuchte im Jahr 1999.