Auf Grund eines Verwaltungsänderungsgesetz wurde eine “Deputation für das Beleuchtungswesen” als eigenständige Behörde geschaffen. Sie verwaltet die städtischen Gaswerke und vertritt gegenüber dem Pächter des Elektrizitäts-werks das öffentliche Interesse.Das unterstellte “Inspektorat der elektrischen Beleuchtung” nimmt die staatlichen Interessen gegenüber den Hamburgischen Electricitäts-Werkenwahr, die den Auftrag zur Versorgung der Stadt mit Elektrizität bekommen hat. Öffentlich beleuchtete Pontonanlagen im Freihafen, die aus dem Kabelnetz der HEW gespeist werden, gehören ebenfalls dazu. Eine gutachterliche Tätigkeit für die Polizeibehörde durch “Überprüfungen aller elektrischen Eigenanlagen, Blockstationen und der an letztere angeschlossenen Hauseinrichtungen“ gehörten zu ihrem Aufgabengebiet.In einem Bericht über das abgelaufene Jahr wurde über die Entwicklung des Beleuchtungswesen berichtet.Ein Brand am 29. und 30. Juni im Elektrizitätswerk Poststraße führt zu einer bedeutenden Störung der Stromversorgung der inneren Stadt. Erst zwischen dem 6. und 23. Sept. konnte die Lichtabnehmer wieder angeschlossen werden, jedoch immer wieder mit zeitlichen Unterbrechungen. Erst ab dem 20. Dezember war wieder ein durchgehender Betrieb gewährleistet.