Hamburger Beleuchtung 1828
Auszug aus dem “Handbuch der Hamburgischen Verfassung und Verwaltung”
von Dr. jur. F. Georg Buek, Hamburg 1828
[115]
“E. Gassenpolizei.
III. Gassenbeleuchtung.
Die Kammer hat die Erleuchtung der Stadt und Vorstädte durch Öllampen in
Pfahllaternen übernommen. Die dazu nöthigen Magazinverwalter, Aufseher,
Versorger und sonstige Assistenten werden von der Kammer angestellt und
besoldet. Die Laternen brennen jede Nacht, so lange es dunkel ist. Wenn
Privatleute ihre Häuser mit eigenen Leuchten an Stellen versehen wollen, wo
dadurch die Stadt die Unterhaltung einer Laterne erspart wird, so unterhandeln sie
deshalb gewöhnlich mit der Kammer, welche einen Theil der Kosten vergütet.
Im Flecken Rizebüttel ist ebenfalls eine Gassenbeleuchtung eingerichtet.”
„Unsere Straßenbeleuchtung befand sich in den dreißiger Jahren noch in
primitivsten Zustande, auf hölzerne, sparsam verteilte Pfähle waren dreiseitige
Glaskasten gesetzt, in denen ursprünglich Tran, später Öl gebrannt wurde. In
Altona hingen nur an Ketten über der Mitte der Straßen ganz vereinzelte traurige
Öllampen, die wenn Mondschein im Kalender stand gar nicht angezündet
wurden.“
Aus „Ein Jahrhundert Hamburg 1800-1900“
[157]
1828
Brauerknechtgraben
1830