Hamburger Beleuchtung 1898
sollen auch Laternen für Gasglühlicht aufgestellt und um 12 Uhr Nachts, zu
welcher Zeit die elektrische Beleuchtung gelöscht werden soll, angezündet
werden. Es wird angenommen, daß zu den jetzt im Innern der Stadt
vorhandenen 90 Bogenlampen von 8 Ampère Stärke noch 164 in einer
Entfernung von durchschnittlich 40 Metern von einander neu aufzuhängende
Bogenlampen für 10 Ampère Stärke hinzukommen müssen, um die elektrische
Beleuchtung in dem vorgeschlagenen Umfange zur Durchführung zu bringen.
Die Herstellungskosten für die Bogenlicht-Beleuchtung werden auf rund 110
000 Mk. veranschlagt. Die Anschaffungskosten für die Gasglühlicht-
Beleuchtung stellen sich auf rund 837 000 Mk., wovon 458 000 Mk. Auf die
Umänderung der bestehenden Laternen, 288 600 Mk. Auf die Beschaffung der
2400 neuen Laternen, und 90 000 Mk. Für die Versetzung vorhandener
Laternen entfallen. Insgesamt werden also 947 000 Mk. Für die Anlagekosten
zur Durchführung des vorgeschlagen verbesserten Beleuchtungsplans
erforderlich werden. Die jährlichen Betriebskosten sind auf rund 1 309 000
gegen bisher 1 220 000 Mk. Veranschlagt.
Mit diesen Forderungen tritt der Senat an die Bürgerschaft, und es wird gewiß
von der gesammten Bevölkerung mit Vergnügen begrüßt werden, wenn in der
Beleuchtung Hamburgs eine Verbesserung eingeführt wird. Es steht zu
wünschen, daß die Bürgerschaft dem Senatsvorschlage zustimmen möge. Die
Besitzer von Privatlaternen, d. h. die Grundeigenthümer, werden sich wohl
dagegen noch etwas sträuben.“