Hamburger Beleuchtung 1778 - 1781
In diesem Jahr, am 7. Juli, beschloss der “Hochedle Rath” der Stadt Hamburg eine
neue Gassenordnung. Sie sollte festlegen, für welchen Bereich der Straße die
Anwohner zuständig sein sollten. Die Regelungen bis zu diesem Zeitpunkt waren
von Straße zu Straße und von Straßenseite zu Straßenseite unterschiedlich. Die
Unterhaltungspflicht lag, zwischen 3 Fuß und bis zur ganzen Straßenbreite vor
dem Haus beim den Bürgern.
Diese Gassenverordnung befasst sich im §6 auch mit der Straßenbeleuchtung und
verbietet bei schwerer Strafe, sich an den Laternen zu vergreifen, sie einzuwerfen
oder zu zerschlagen.
Eine Randbemerkung eines Rathsherren hierzu war:
“Das Lampenwesen ist noch immer in den elendsten Zuständen. Das bemerkt
niemand als der Fußgänger, deshalb sollte der älteste Gassenherr gezwungen
sein, zu Fuß zu gehen.”
Am 15. Nov. führte man statt der viereckigen Leuchten, dreieckige ein. So waren
vom Pächter für das Jahr 1779 mit 1905 ½ Brennstunden 22.500 m& Pacht an die
Stadt zuzahlen.
Bis zum Jahre 1781 war die Unterhaltung der Laternen verpachtet. Von nun am
übernahm die Kammer die Administration.
Nach 1781 stiegen die Kosten für den Betrieb, die sich an der Hausbreite
orientierten, auf 12 Schillinge bis hin zu 9 Mark jährlich.
1778
1779
Jungfernstieg um 1830
1781