streetlight - Hamburg Hamburger Leuchten
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Hamburger Beleuchtung 1791 - 1796
eingesetzt, der sich gegen die Bürgschaft der Stadt Stralsund nicht durchzusetzen vermochte. Berühmt ist die Anekdote, die sich mit der Straßenbeleuchtung der Stadt Stralsund beschäftigte. Die Stralsunder hatten ihm den Gedanken vorgetragen, die Hauptstraßenstraßen Hauptstraßen der Stadt mit einer Straßenbeleuchtung zu versehen. Dem Generalgouverneur war dieser Gedanke jedoch wenig sympathisch, und so befahl er, bei Leibesstrafe, dass jeder Bürger nach Sonnenuntergang mit einer Laterne versehen sein müsse. Dieser Befehl wurde wörtlich von den braven Bürgern auch aus ausgeführt. Sie trugen Laternen bei sich, hatten darin aber keine Kerzen. Wutentbrannt ordnete der Prinz an, dass die Laternen mit Kerzen zu versehen seien. Wieder befolgte man wortwörtlich den Befehl, aber zündete die Kerzen nicht an. Nun wurde ein dritter Befehl angeordnet, dass diese Kerzen auch brennen müssten. Die hellen Bürger verbargen nunmehr ihre erleuchteten Laternen unter den Mänteln. Als nunmehr der Prinz wutbebend das sichtbare Tragen der Laternen anbefahl, tauchten plötzlich in den abendlichen Straßen riesige Laternen mit lächerlich kleinen Kerzenstümpfen auf. Nun wusste sich der hohe Herr nicht anders zu helfen, als dass er die Sache seinem König nach Stockholm berichtete. Gustav III. soll nicht wenig über die Streiche der Stralsunder Bürger gelacht haben, als er das Schreiben seines Generalgouverneurs empfing. Er hat dabei den treffenden Ausspruch getan, dass es für den Prinzen am besten wäre, außer Landes zu gehen und die Bürgerschaft sich selbst über überlassen solle. Der vielfachen Widerstände müde, ordnete die Behörde an, dass die Stadt, wie die Bürgerschaft es gewünscht hatte, mit einer Straßenbeleuchtung von Öllaternen zu versehen sei, Das war kurz vor Ende der schwedischen Herrschaft Stralsunds.“
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