Hamburger Beleuchtung 1791 - 1796
eingesetzt, der sich gegen die Bürgschaft der Stadt Stralsund nicht durchzusetzen
vermochte. Berühmt ist die Anekdote, die sich mit der Straßenbeleuchtung der
Stadt Stralsund beschäftigte. Die Stralsunder hatten ihm den Gedanken
vorgetragen, die Hauptstraßenstraßen Hauptstraßen der Stadt mit einer
Straßenbeleuchtung zu versehen. Dem Generalgouverneur war dieser Gedanke
jedoch wenig sympathisch, und so befahl er, bei Leibesstrafe, dass jeder Bürger
nach Sonnenuntergang mit einer Laterne versehen sein müsse. Dieser Befehl
wurde wörtlich von den braven Bürgern auch aus ausgeführt. Sie trugen Laternen
bei sich, hatten darin aber keine Kerzen. Wutentbrannt ordnete der Prinz an, dass
die Laternen mit Kerzen zu versehen seien. Wieder befolgte man wortwörtlich den
Befehl, aber zündete die Kerzen nicht an. Nun wurde ein dritter Befehl angeordnet,
dass diese Kerzen auch brennen müssten. Die hellen Bürger verbargen nunmehr
ihre erleuchteten Laternen unter den Mänteln. Als nunmehr der Prinz wutbebend
das sichtbare Tragen der Laternen anbefahl, tauchten plötzlich in den abendlichen
Straßen riesige Laternen mit lächerlich kleinen Kerzenstümpfen auf. Nun wusste
sich der hohe Herr nicht anders zu helfen, als dass er die Sache seinem König
nach Stockholm berichtete. Gustav III. soll nicht wenig über die Streiche der
Stralsunder Bürger gelacht haben, als er das Schreiben seines Generalgouverneurs
empfing. Er hat dabei den treffenden Ausspruch getan, dass es für den Prinzen am
besten wäre, außer Landes zu gehen und die Bürgerschaft sich selbst über
überlassen solle. Der vielfachen Widerstände müde, ordnete die Behörde an, dass
die Stadt, wie die Bürgerschaft es gewünscht hatte, mit einer Straßenbeleuchtung
von Öllaternen zu versehen sei, Das war kurz vor Ende der schwedischen
Herrschaft Stralsunds.“