Hamburger Beleuchtung 1805 - 1814
Der Ertrag des jetzt eingehoben werdenden Leuchtengeldes ist 20000 m , also ist
eine Erhöhung um die Hälfte hinreichend.
Wenn gleich Nachtwach- und Leuchtengeld zusammen eingehoben wird, so ist es
doch in den Schoßbücher separirt. Die höchste Tare eines Hauses ist 6 m , die
niedrigste 8 fg.
Diese Erhöhung zur Hälfte würde bei der nächsten Erhebung des Leuchtengeldes
zum Grund gelegt werden.
Resol. civium. Propositionsmäßig genehmigt.”
Quelle: Hamburg und Altona, Eine Zeitschrift zur Geschichte der Zeit, der Sitten und des
Geschmacks, Heft 1, ab Seite 113, Friedrich Hermann Nestler, Hamburg 1806
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Die Straßenbeleuchtung gehörte nicht, wie in späterer Zeit, zur Baudeputation. Sie
war der unmittelbaren Oberaufsicht der Cämmerei-Verordneten unterstellt. Aus
ihre Mitte wurde zwei Herren bestimmt, die die Aufsicht führten.
Ein Administrator und vier Aufseher (drei für die Stadt und einer für die Vorstadt
St. Georg) wurden ihnen untergeordnet. Ein Aufseher musste mit einigen
Lampenversorgern die ganze Nacht durch die Straßen patrouillieren und am
Morgen Bericht den Cämmerei-Verordneten erstatten.
Für die Versorgung der Lampen waren Lampenanstecker, Nachstöcker, Versorger
und Putzer angestellt.
1814