streetlight - Hamburg Hamburger Leuchten
Home Home Intern. Zeittafel Intern. Zeittafel Geschichte FHH Geschichte FHH Leuchten Leuchten Maste Maste Fahrzeuge Fahrzeuge Quellen Quellen Impressum Impressum
Hamburger Beleuchtung 1805 - 1814
Der Ertrag des jetzt eingehoben werdenden Leuchtengeldes ist 20000 m , also ist eine Erhöhung um die Hälfte hinreichend. Wenn gleich Nachtwach- und Leuchtengeld zusammen eingehoben wird, so ist es doch in den Schoßbücher separirt. Die höchste Tare eines Hauses ist 6 m , die niedrigste 8 fg. Diese Erhöhung zur Hälfte würde bei der nächsten Erhebung des Leuchtengeldes zum Grund gelegt werden. Resol. civium. Propositionsmäßig genehmigt.” Quelle: Hamburg und Altona, Eine Zeitschrift zur Geschichte der Zeit, der Sitten und des Geschmacks, Heft 1, ab Seite 113, Friedrich Hermann Nestler, Hamburg 1806 [89] Die Straßenbeleuchtung gehörte nicht, wie in späterer Zeit, zur Baudeputation. Sie war der unmittelbaren Oberaufsicht der Cämmerei-Verordneten unterstellt. Aus ihre Mitte wurde zwei Herren bestimmt, die die Aufsicht führten. Ein Administrator und vier Aufseher (drei für die Stadt und einer für die Vorstadt St. Georg) wurden ihnen untergeordnet. Ein Aufseher musste mit einigen Lampenversorgern die ganze Nacht durch die Straßen patrouillieren und am Morgen Bericht den Cämmerei-Verordneten erstatten. Für die Versorgung der Lampen waren Lampenanstecker, Nachstöcker, Versorger und Putzer angestellt.
1814
weiter weiter Zeittafel Zeittafel zurück zurück